Tarifinformation 2010 - 2011
Lohntarifvertrag Gebäudereinigung
Der am 29. Oktober 2009 abgeschlossene Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung beihnaltet eine Tarifanpassung der einzelnen Lohngruppen in zwei Schritten ab dem 01. Januar 2010 mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis 31.12.2011.
Alte Bundesländer (einschließlich Berlin)
Ab dem 01. Januar 2010 erhöhen sich die Löhne für die Lohngruppen 1 bis 9 jeweils um 3,1 Prozent z.B. Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhalts-reinigungsarbeiten):
bisher: 8,15 €
01.01.2010 bis 31.12.2011: 8,40 € (3,1 %)
Ab dem 01. Januar 2011 erhöhen sich die Löhne für die Lohngruppen 1 bis 9 um weitere 1,8 Prozent z.B. Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhalts-reinigugsarbeiten):
2010:8,40 €
01.01.2011 bis 31.12.2011: 8,55 € (1,8 %)
Auf die gesamt Laufzeit von 24 Monaten berechnet, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 4,0 Prozent.
Nach § 7 Ziffer 8 Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.
Die Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, ist damit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die tariflich vereinbarten Mindestlöhne zu zahlen.

