eVergaben
Der Begriff eVergabe ist ein Kurzwort für die elektronische Vergabe. Statt der konventionellen Vergabe in Papierform erfolgen die einzelnen Schritte der eVergabe elektronisch.
Zur eVergabe gehören:
• die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Internet
• die Anforderung der Verdingungsunterlagen über das Internet
• die elektronische Abgabe der Angebote
• die elektronische Auswertung der Angebote
Das Dienstleistungsangebot in diesem Bereich erstreck sich auf:
• Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens
• Erstellung von Vergabeunterlagen und Bekanntmachung
• Veröffentlichung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen
• Dokumentation des Vergabeverfahrens / Vergabevermerk
